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Ihre Vorteile

  • Sicher, durch Videoüberwachung

  • Sauber und trocken

  • Kontrolliertes Raumklima durch Heizkörper im Winter und Lüftungen im Sommer

  • Anonymität durch nicht einsehbare Lagerboxen

  • 24 Stunden/7 Tage die Woche uneingeschränkter Zutritt mit Schlüssel und Batchkarte

  • Flexible Mietzyklen mit Wochenabrechnung

  • Verkehrsgünstige Lage

  • Warenlift bis 2'500 kg Tragkraft

  • Barrierefreier Zugang, vom Autoum-/verlad bis in die gemietete Lagerbox

  • Transporthilfen wie Sackkarren und Plattformwagen zur freien Verfügung


Auszug AGBs

  • Mindestmietdauer beträgt 4 Wochen

  • Bei Vertragsabschluss werden die erste Monatsmiete und das Depot von Fr. 300.- im Voraus fällig

  • Der Mieter hat das Recht, seine Lagerbox während 24 Stunden/7 Tage in der Woche zu betreten

  • Die Eingänge, Lift und Lagerhalle sind videoüberwacht

  • Dem Mieter wird, für den uneingeschränkten Zutritt, einen Schlüssel/eine Batchkarte abgegeben

  • Es dürfen keine Gegenstände gelagert werden, die leicht brennbar, explosiv, selbstentzündlich oder feuergefährlich sind

  • Pflanzen, Lebensmittel, umweltschädigende und strahlende Substanzen, ätzende oder gesundheitsgefährdende Stoffe oder Gegenstände, tote oder lebende Tiere, Abfall aller Art, Gegenstände mit erhöhter Geruchsemission oder solche, die dem schnellen Verderb oder Fäulnis ausgesetzt und/oder dazu geeignet sind, Ungeziefer anzulocken, dürfen ebenfalls nicht eingelagert werden

  • Teppiche, Matratzen, Wäsche, etc. müssen vor Mietantritt luftdicht verpackt werden

  • Das unbefristete Mietverhältnis kann von jeder Partei jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen auf Ende Woche gekündigt werden

  • Ist der Mietvertrag auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er, automatisch und ohne weitere Anzeige durch den Vermieter, mit deren Ablauf

  • In jedem Fall wird für die Abrechnung auf Ende Woche mit einem Tagesansatz von 30 Tagen pro Monat gerechnet, ganzjährig