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Ihre Vorteile
Sicher, durch Videoüberwachung
Sauber und trocken
Kontrolliertes Raumklima durch Heizkörper im Winter und Lüftungen im Sommer
Anonymität durch nicht einsehbare Lagerboxen
24 Stunden/7 Tage die Woche uneingeschränkter Zutritt mit Schlüssel und Batchkarte
Flexible Mietzyklen mit Wochenabrechnung
Verkehrsgünstige Lage
Warenlift bis 2'500 kg Tragkraft
Barrierefreier Zugang, vom Autoum-/verlad bis in die gemietete Lagerbox
Transporthilfen wie Sackkarren und Plattformwagen zur freien Verfügung
Auszug AGBs
Mindestmietdauer beträgt 4 Wochen
Bei Vertragsabschluss werden die erste Monatsmiete und das Depot von Fr. 300.- im Voraus fällig
Der Mieter hat das Recht, seine Lagerbox während 24 Stunden/7 Tage in der Woche zu betreten
Die Eingänge, Lift und Lagerhalle sind videoüberwacht
Dem Mieter wird, für den uneingeschränkten Zutritt, einen Schlüssel/eine Batchkarte abgegeben
Es dürfen keine Gegenstände gelagert werden, die leicht brennbar, explosiv, selbstentzündlich oder feuergefährlich sind
Pflanzen, Lebensmittel, umweltschädigende und strahlende Substanzen, ätzende oder gesundheitsgefährdende Stoffe oder Gegenstände, tote oder lebende Tiere, Abfall aller Art, Gegenstände mit erhöhter Geruchsemission oder solche, die dem schnellen Verderb oder Fäulnis ausgesetzt und/oder dazu geeignet sind, Ungeziefer anzulocken, dürfen ebenfalls nicht eingelagert werden
Teppiche, Matratzen, Wäsche, etc. müssen vor Mietantritt luftdicht verpackt werden
Das unbefristete Mietverhältnis kann von jeder Partei jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen auf Ende Woche gekündigt werden
Ist der Mietvertrag auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er, automatisch und ohne weitere Anzeige durch den Vermieter, mit deren Ablauf
In jedem Fall wird für die Abrechnung auf Ende Woche mit einem Tagesansatz von 30 Tagen pro Monat gerechnet, ganzjährig